Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Der Aufbaukurs zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung thematisiert u.a. folgende Inhalte:
- Informationen zu Ablauf und Inhalt der staatlichen Prüfung
- Anleitung zur Arbeitsdokumentation der praxisbezogenen Projektarbeit
- Die Arbeit im Team und der Umgang mit Störungen und Konflikten
- Anwendungstraining von Moderations-, Präsentations- und Visualisierungstechniken
- Die Erstellung von Förderplänen, Entwicklungsberichten und Arbeitsdokumentationen im Rahmen der praktischen Arbeit der Fachkräfte in den Werkstätten
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit der Fachkräfte (Aufsichtspflicht, Arbeitssicherheit, Haftungsfragen)
- Das Selbstverständnis der Fachkräfte zur Arbeit mit Menschen mit Behinderung
- Prüfungstraining der Projektpräsentation mit Visualisierung und anschließendem Fachgespräch
- Leitfaden für die Anfertigung der schriftlichen Arbeit zur praxisbezogenen Projektarbeit
- Sozialgesetzbücher, Werkstättenverordnung und Werkstättenmitwirkungsverordnung und ihre Bedeutung für die Praxis der Fachkräfte
Schwerpunkt ist die Vorbereitung auf die Prüfung zum staatlich anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.
Die Prüfung ist nicht Bestandteil des Aufbaukurses. Die Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Bundes- und Landesverordnung durchgeführt und vor der Prüfungskommission der zuständigen Stelle abgelegt.
Prüfungsteile sind eine schriftliche Aufsichtsarbeit, die Durchführung und Dokumentation einer praxisbezogenen Projektarbeit in den jeweiligen Einrichtungen sowie die Präsentation der praxisbezogenen Projektarbeit mit anschließendem Fachgespräch als mündliche Prüfung.
Nach bestandener Prüfung erteilt die zuständige Stelle das Zeugnis über den staatlich anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen.